Rechtsprechung
BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung entgangener Superprovisionen aus einem Verkaufsleitervertrag - Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung - Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Verkaufsleitervertrages bis zum Ende der ordentlichen ...
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Kündigung eines Verkaufsleiter- und Bezirksvertretervertrages, wichtiger Grund, Vorenthaltung von Provisionen, Überlegungsfrist, Angebot weiterer Zusammenarbeit, vertragswidriges Verhalten, Vertragsverletzung des HV
Papierfundstellen
- WM 1974, 867
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.1964 - VII ZR 100/62
Berücksichtigung von ersparten Betriebsunkosten des Handelsvertreters bei der …
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Das Berufungsgericht hat nicht außer acht gelassen, daß der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich nur verlangen kann, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht, und daß dabei insbesondere die Umstände der Beendigung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sind (BGHZ 41, 129, 132; 45, 385, 386).Das Revisionsgericht kann dessen Entscheidung nur darauf nachprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthält oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen hat (BGHZ 41, 129, 134; 55, 45, 55).
- BGH, 30.06.1966 - VII ZR 124/65
Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Selbsttötung des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Das Berufungsgericht hat nicht außer acht gelassen, daß der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich nur verlangen kann, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht, und daß dabei insbesondere die Umstände der Beendigung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sind (BGHZ 41, 129, 132; 45, 385, 386).Es bleibt der Abwägung im Einzelfall überlassen, ob und inwieweit der Ausgleich bei billiger Berücksichtigung aller Umstände zu gewähren ist (BGHZ 45, 385, 387/388).
- BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69
Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Das Revisionsgericht kann dessen Entscheidung nur darauf nachprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthält oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen hat (BGHZ 41, 129, 134; 55, 45, 55).
- BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Die gegen das Schlußurteil eingelegte Revision ist, soweit sie die Zinsen betrifft, unzulässig, weil die Revisionssumme nicht erreicht ist (BGHZ 29, 126, 128). - BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
Konkurrenzklausel - Fristlose Kündigung - Versicherungsvertreter
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters darüber, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350). - BGH, 22.12.1960 - VII ZR 247/59
- Anzeigenvertreter -, AA des HV, Bruttoprinzip, ersparte Kosten des HV, …
Auszug aus BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Andererseits können gewichtige, aber für eine fristlose Kündigung nicht ausreichende Gründe für die Vertragsbeendigung im Rahmen der Billigkeitsprüfung zu Lasten des Ausgleichsberechtigten berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1960 - VII ZR 247/59 - = VersR 1961, 222), wie das Berufungsgericht ausgeführt hat.
- BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 221/97
Rechtswirkungen der außerordentlichen Kündigung eines …
Den Urteilen vom 27. Mai 1974 (VII ZR 16/73 = WM 1974, 867) und vom 30. Januar 1986 (I ZR 185/83 = NJW 1986, 1931) lagen Fallgestaltungen zugrunde, bei denen es jeweils an einem wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung fehlte. - BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 129/92
Fristlose Kündigung wegen unberechtigter fristloser Kündigung der Gegenseite
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berechtigt eine nicht gerechtfertigte fristlose Kündigung den Gekündigten in der Regel, seinerseits außerordentlich zu kündigen (z.B. Urteil vom 14. November 1966 - VII ZR 112/64 = NJW 1967, 248 unter II; Urteil vom 27. Mai 1974 - VII ZR 16/73 = WM 1974, 867 unter III; Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 32/89 = WM 1991, 196 unter I 1).